Steuern in Kroatien

 

  • Nach dem Immobiliensteuergesetz ist der Immobilienerwerber pflichtig, Immobiliensteuern von 4% vom Marktwert der Immobilie zur Zeit des Erwerbs zu zahlen

 

  • Der Steuerpflichtige muss seine Steuerpflicht innerhalb von 30 Tagen bei der Steuerverwaltung, der dem Immobilienstadnpunkt entspricht, melden und der festgelegte Betrag muss innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Steuerbeschlusses bezahlt werden

 

  • Der Erwerb eines Neubaus wird nach dem Gesetz der Mehrwertsteuer versteuert und zu den Neubauten zählen alle Bauten, die nach Anwendungsbeginn des Gesetzes gebaut wurden